November 2010
Wie die Rheinzeitung im November 2010 berichtete, wurden im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Koblenz die Fehler bei einer Hundehändlerin aus Münstermaifeld nur noch als Ordnungswidrigkeit wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz bewertet. Die Geldstrafe wurde in ein Bußgeld in Höhe von 1.000,- Euro umgewandelt.
Rückblick: Bei einer Besichtigung am 27. Mai 2009 stellten Amtsveterinäre der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz in dem Gewerbebetrieb zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bzw. die Hundehalteverordnung fest. Die damalige Amtstierärztin berichtet, dass einige Hundeboxen überbelegt, nicht gereinigt und ohne Wasserversorgung waren. In dem Betrieb mit rund 100 Hunden gab es zu wenig Betreuungskräfte, es waren nur 25 Impfpässe vorhanden und es gab kein vorgeschriebenes Bestandsbuch. Ein Welpe litt an Durchfall, war dehydriert und abgemagert. Das Tier verstarb. Ein weiterer Welpe litt an erheblichen Knochendeformationen und musste eingeschläfert werden.
Da die Hundehändlerin nun in dem Berufungsverfahren Behandlungsrechnungen ihres mittlerweile verstorbenen Tierarztes vorlegen konnte und der Kreisveterinär in der Verhandlung bestätigte, dass sich die Verhältnisse gebessert hätte, wertete der Vorsitzende Richter die Verstöße als Ordnungswidrigkeit und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,- Euro.
"Hinsehen statt Wegschauen" plädiert dafür, keine Welpen bei Hundehändlern zu kaufen (warum? Lesen Sie *hier*) und vermutete Missstände den Behörden zu melden. Wie das vorgenannte Verfahren zeigt, ändern sich die Zustände für die Hunde zumeist erst, wenn Behörden einschreiten und nachdrücklich Verbesserungen bzw. die Einhaltung des Tierschutzgesetzes fordern.
Und damit die Zustände für die Tiere in diesen Zucht- und Verkaufsanlagen weiterhin verbessert oder solche Betriebe gar geschlossen werden, sind auch in Zukunft sowohl wir alle wie auch die Behörden gefragt. Denn die Erfahrung zeigt:
Vertrauen Sie keinem, der mit Hunden handelt.
31.03.2010
Aus der Rhein-Zeitung sind im heutigen Artikel über den dritten Verhandlungstag im Strafverfahren gegen eine Hundehändlerin aus Münstermaifeld interessante Details bekannt geworden.
Nach einem überzeugenden Vortrag des Kreisveterinärs Dr. Dietze sah es die Richterin als erwiesen hat, dass zwei Welpen in der Verkaufsanlage gelitten haben. Ein 7 Wochen alter Rhodesian Ridgeback wurde bei einer Amtskontrolle ausgetrocknet und ausgehungert aufgefunden. Ein 3 Wochen alter Berner Sennenmischlingswelpe wies unnatürlich auseinander gegrätschte Hinterbeine auf. Der Amtsveterinär trug außerdem vor, dass bei mehreren Besuchen den Tieren kein Auslauf gewährt wurde, außerdem fehlende Trinkmöglichkeiten moniert wurden, die Anlage überbelegt war und man einige Tiere mit verkotetem Fell vorgefunden hatte.
Nach diesen Ausführungen beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen und regte außerdem an, über ein Tierhalteverbot nachzudenken. Die Verteidigung beantragte Freispruch und gab im Plädoyer an, dass durch Tierschützer und Medien Emotionen hochgekocht wurden. Die vernommenen Zeugen wären ungeeignet.
Letztendlich folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Hundehändlerin zu 90 Tagessätzen zu je 30,- Euro. Das Gericht begründete das Urteil mit der Glaubwürdigkeit der fachkundigen Zeugen, insbesondere des Kreisveterinärs. Die Richterin ging von vorsätzlichem Handeln aus; in die Strafzumessung floss außerdem das fehlende Unrechtsbewußtsein der Angeklagten ein, da diese stets behauptete, dass alle anderen lügen würden, nur sie selbst nicht.
Nachtrag: Die Beklagte hat Berufung eingelegt.
20.03.2010
Wie die Rhein-Zeitung berichtet, wird einer Tierhändlerin aus Münstermaifeld vorgeworfen, wiederholt gegen die Auflagen des Kreisveterinäramtes vestoßen zu haben. Im Bußgeldverfahren kam es vor Gericht zu einer Wende: jetzt geht es um eine Strafsache, verhandelt wird wegen Tierquälerei in zwei Fällen. Der Prozess wird am 30.03.2010 fortgeführt.
15.03.2010
Nachdem auf Länderebene teilweise keine Übereinstimmung mit dem Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz besteht, wurden heute die zuständigen Ministerien/Staatskanzleien bzw. Senate aller Bundesländer von mir angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
10.03.2010
Eine Hundehändlerin aus dem Maifeld muss sich am Donnerstag, 18. März 2010, wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht Koblenz verantworten. Das teilte der Sprecher des Amtsgerichtes, Peter Lambert, auf Anfrage der Rhein-Zeitung mit.
24.02.2010
Innergemeinschaftlicher Transport von Welpen - meine Anfrage und die Antwort des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sind online
19.11.2009
Unklarheiten bezüglich Hundehandel und innergemeinschaftlichem Welpentransport bewogen mich zu einer offiziellen Anfrage an Frau Bundesministerin Aigner (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).
11.11.2009
Einem Bericht der RZ (Rhein-Zeiung) zufolge wurde der Hundehändlerin aus der Eifel die Erlaubnis zum Handeln mit Hunden entzogen. Da die Hundehändlerin gegen diesen Bescheid Rechtsmittel eingelegt hat, handelt es sich derzeit um ein schwebendes Verfahren. Bis über den Einspruch entschieden ist, darf die Hundehändlerin weiter mit Hunden handeln, so die RZ.
03.11.2009
Hundmafia in Osteuropa - RTL Punkt 12-Reporter berichten.
Mein Reisebericht zu der Ungarnfahrt mit RTL "Auf den Spuren der Welpenproduzenten" *reinschauen*
27.10.2009
Hundehandel in der Eifel (RTL-Reportage vom 25.08.09)
Nach dem heutigen Telefonat mit dem Veterinäramt darf ich euch berichten, dass das Behördenrad in Bewegung kommt und ein Verfahren gegen die Hundehändlerin in Gang gekommen ist.
Bereits vor einigen Tagen habe ich mit dem Leiter des Ministerbüros (Ministerium für Umwelt, Forst und Verbraucherschutz in Rheinland Pfalz) gesprochen, welcher mir folgendes bestätigte:
"Bei Kontrollen, die bereits zu Beginn dieses Jahres stattgefunden haben, wurden neben einer starken Überbelegung auch sonstige, nicht unerhebliche Mängel festgestellt. Die Halterin wurde danach zur Abstellung dieser Mängel aufgefordert, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet. Nachdem sie dieser Aufforderung nur teilweise nachgekommen ist und die festgestellten Mängel nur teilweise beseitigt wurden, erfolgte am 12. Juni 2009 eine förmliche tierschutzrechtliche Anordnung. Auch nach dieser Anordnung wurde von der Halterin nur ein Teil der festgestellten Mängel behoben. Insbesondere wurde der angeordneten Bestandsverminderung nicht Folge geleistet. Die Behörde prüft derzeit den Widerruf der Erlaubnis. Dazu gehört auch die Anhörung der Halterin, wozu die Behörde rechtlich verpflichtet ist."
Natürlich müssen die verwaltungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und die Anhörung muss ermöglicht werden.
Aber diese Stellungnahme ist ein Beweis dafür, dass eben nicht alles in Ordnung ist wie von der Händlerin immer wieder behauptet wird - und wir in den letzten Monaten auch immer wieder durch Tierschutz--meldungen an das Veterinäramt und letztendlich auch durch die RTL-Reportage verdeutlicht haben.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, darf derzeit keine weitere Information über den Stand der Dinge erfolgen - aber ich möchte an dieser Stelle schon einmal DANKE sagen an alle "geschädigten" Welpenkäufer, welche in mühevoller Arbeit entsprechende Unterlagen an mich geschickt und Berichte geschrieben haben.
Es gibt zusätzlich zu dem Behördenverfahren noch ein Strafverfahren; auch hier gibt es meines Wissens zum heutigen Zeitpunkt noch kein Ergebnis (aber es ist natürlich klar, dass ein solches Verfahren nicht auf die Schnelle erledigt ist).
Im übrigen nochmals die Anmerkung: wer bei einem Hundehändler einen Hund gekauft hat, dafür eine Quittung oder Kaufvertrag erhalten hat und nach Übernahme (und obwohl ihm ein gesunder Hund zugesagt wurde) es sich durch Labor- und Tierarztberichte belegen lässt, dass das Tier bereits bei Übernahme krank war (hier am besten durch den Tierarzt beraten lassen), der sollte - insbesondere wenn er eine Rechtschutzversicherung hat - den zivilrechtlichen Weg beschreiten und sich vorab von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Diese Empfehlung darf ich auch von Behördenseite weitergeben ;) niemand nimmt euch euren Hund weg - aber lasst mal rechtlich prüfen, ob ihr nicht ein Teil der TA-Kosten ersetzt bekommt.
Wir sind sicherlich noch nicht am Ende - weder im aktuellen Fall, noch bezüglich der anderen Fällen oder gar bei der Aufklärung potentieller Welpenkäufer. Aber das heutige Gespräch macht Mut zum HINSEHEN statt WEGSCHAUEN
Freundliche Grüße
Kathrin Hansen
www.hinsehen-statt-wegschauen.de
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